NRW fährt vor
Die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen alle Interessenten bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs durch Steuervergünstigungen, Kaufprämien und Förderprogramme. Hier erhalten Sie einen Überblick über bestehende Angebote.
Ladestationen und Wallboxen (Bundesförderung)
Der Bund zahlt einen Zuschuss von 900 € für den Aufbau von steuerbaren Ladestationen (→ Liste) an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind.
Vorraussetzung:
- Stromquelle: 100 % erneuerbare Energien
- Ladeleistung: 11 kW (werkseitig oder gedrosselt)
Wen fördert die KfW?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördert die KfW den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
- Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation
Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir:
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ladestation ausschließlich
Strom aus erneuerbaren Energien nutzt – zum Beispiel direkt aus einer eigenen
Photovoltaik-Anlage oder über eines Energieversorger.
Das sind die Konditionen
Zuschusshöhe und Auszahlung
Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt . Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an.
Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert (siehe Tabelle).
Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
So berechnet sich Ihr Zuschuss
Ladepunkte (Stk) | Schwellenwert | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
1 | 900 Euro | z. B. 700 Euro | 0 Euro |
1 | 900 Euro | mind. 900 Euro | 900 Euro |
2 | 1.800 Euro | z. B. 1.500 Euro | 900 Euro |
2 | 1.800 Euro | mind. 1.800 Euro | 1.800 Euro |
3 | 2.700 Euro | z. B. 2.100 Euro | 1.800 Euro |
3 | 2.700 Euro | mind. 2.700 Euro | 2700 Euro |
Quelle: KfW - Bank aus Verantwortung