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NRW fährt vor

Die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen unterstützen alle Interessenten bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs durch Steuervergünstigungen, Kaufprämien und Förderprogramme. Hier erhalten Sie einen Überblick über bestehende Angebote.

NRW fährt vor!
NRW fährt vor!
NRW fährt vor!

Ladestationen und Wallboxen (Bundesförderung)

Der Bund zahlt einen Zuschuss von 900 € für den Aufbau von steuerbaren Lade­stationen (→ Liste) an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zu­gänglich sind.

Vorraussetzung:

  • Stromquelle: 100 % erneuerbare Energien
  • Ladeleistung: 11 kW (werkseitig oder gedrosselt)

Wen fördert die KfW?

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­autos – Wohn­gebäude fördert die KfW den Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zu­gänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:

  • Der Kaufpreis einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Die Kosten für Einbau und An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Die Kosten eines Energie­management-Systems zur Steuerung der Lade­station

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir:

  • Private Eigentümer
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter von Wohneigentum (Privat­personen, Unter­nehmen, Wohnungs­genossen­schaften)

Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Lade­station ausschließlich
Strom aus erneuer­baren Energien nutzt – zum Beispiel direkt aus einer eigenen
Photovoltaik-Anlage oder über eines Energieversorger.

Das sind die Konditionen

Zuschusshöhe und Auszahlung

Sie erhalten einen pauschalen Zu­schuss von 900 Euro pro Ladepunkt . Die Anzahl der Lade­punkte geben Sie schon im Antrag an.
Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.

Wenn Ihre Lade­station mehrere Lade­punkte hat, können Sie pro Lade­punkt 900 Euro Zu­schuss erhalten – voraus­gesetzt, Ihre Gesamt­kosten liegen über 900 Euro pro Lade­punkt. Ansonsten wird der Zuschuss redu­ziert (siehe Tabelle).
Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

So berechnet sich Ihr Zuschuss

Lade­punkte (Stk)SchwellenwertGesamtkostenGesamtzuschuss
1900 Euroz. B. 700 Euro0 Euro
1900 Euromind. 900 Euro900 Euro
21.800 Euroz. B. 1.500 Euro900 Euro
21.800 Euromind. 1.800 Euro1.800 Euro
32.700 Euroz. B. 2.100 Euro1.800 Euro
32.700 Euromind. 2.700 Euro2700 Euro