Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel unterliegen einer gewissen Alterung und Abnutzung. Aus diesen Gründen schreibt die Berufsgenossenschaft in ihren Unfallverhütungsvorschriften bindend vor, sämtliche im Betrieb befindlichen elektrischen Anlagen regelmäßig einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Hierdurch sollen Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln frühzeitig erkannt werden, die Gefahren für Personen und Sachen in sich bergen.

Der Zustand elektrischer Anlagen wird dabei auf folgende Punkte hin geprüft:
  • Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit
  • Ordnungsgemäßer, sicherheitstechnischer Zustand
  • Schutz gegen elektrischen Schlag
  • Maßnahmen gegen Blitzeinwirkung und Überspannung
  • Energieeinsparung


Wir sind ein qualifizierter Elektro-Fachbetrieb in Sachen E-Check gemäß BGV A3 und helfen Ihnen auch auf diesem Gebiet mit Rat und Tat gerne weiter.

Sprechen Sie mit uns.

 
         
         
   
 
 
     
   

Für einen ersten Überblick finden Sie hier die Richtlinien für den E-CHECK. Ausführliche Informationen erhalten Sie direkt bei uns oder auf der Webseite www.e-check.de

 
         
 
  Die hier aufgeführten Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen bilden die
Grundlage für die Richtlinie zum E-CHECK.
 
 
 
  Bereich   Gesetz, Verordnung, Bestimmung  
 
 
  Vermieterpflichten   BGB §§ 535; 536  
  Baugefährdung   StGB § 319  
  Brandstiftung   StGB § 309  
  Mitverantwortung der VNB   AVBEItV § 12 (1)  
  Betriebssicherheitsverordnung   BSV § 10  
  Sonderbauten   Bauordnungen der Länder (LBO)  
  Gebäudeversicherungen   VdS-Richtlinien  
  Unfallverhütungsvorschriften   z.B. BGV A3, GUV-V A2, VSG 1.4  
  VDE Bestimmungen   z.B. VDE 0105 Teil 100, VDE 0702  
 
 
 
         

 

 
  Liste der wiederkehrenden Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und ortsfester elektrischer Betriebsmittel
 
 
 
  Anlagen / Betriebsmittel   Prüffrist   Art der Prüfung   Prüfer  
 
 
  Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
 
  4 Jahre   Auf ordnungsgemäßen Zustand
(VDE 0105 Teil 100)
 
  Elektrofachkraft  
 
 
  Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Betriebsräumen und Anlagen besonderer Art"
(VDE 0100 Gruppe 700)
 
  1 Jahr   Auf ordnungsgemäßen Zustand
(VDE 0105 Teil 100)
  Elektrofachkraft  
 
 
  Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen)   1 Monat   Auf Wirksamkeit
(Messung der Fehlerspannung
und des Auslösestroms, Erdungswiderstandsmessung)
  Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
 
 
 
 
  Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter
- in stationären Anlagen
- in vorübergehend stationären Anlagen
  6 Monate arbeitstäglich   Auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung   Benutzer  
 
 
                 
 
         

 

 
  Liste der wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
 
 
 
  Betriebsmittel   Prüffrist   Art der Prüfung   Prüfer  
 
 
 
  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)
     
  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen
     
  • Anschlussleitungen mit Stecker
     
  • Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss
     
  Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Auf Baustelen, in Fertigungsstätten und Werkstätten mindestens jährlich.

In Büros mindestens alle 2 Jahre.

  Auf ordnungsgemäßen Zustand
Inaugenscheinnahme
  • Prüfung auf mechanische Beschädigung
     
  • Prüfung der angewandten Schutzmaßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren und Isolationswiderstandsmessung, im Einzelnen wie VDE 0702
  Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte